Ihre Rechte bei einem Unfall

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie zahlreiche Rechte gegen den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung.

Hierzu gehören je nach Schadensumfang z.B.:

  • Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten
  • Freie Wahl der Reparaturwerkstatt
  • Ersatz der Wertminderung
  • Bei Totalschaden Ersatz der Wiederbeschaffungskosten
  • Ersatz der Kosten für einen Sachverständigen
  • Mietwagenkosten / Nutzungsausfall
  • Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
  • Rechtsanwaltskosten

 

Sie haben die Wahl, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder sich den Geldbetrag laut Gutachten auszahlen zu lassen.

Sie bestimmen, in welchem Betrieb Sie die Reparatur durchführen lassen möchten.

Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen.

Überlassen Sie diese Fragen nicht dem Unfallverursacher. Lassen Sie nicht die Versicherung des Schädigers für sich entscheiden.

In der Praxis versuchen zahlreiche Haftpflichtversicherer, auf den Geschädigten Einfluss zu nehmen und ihm bei der Wahl der Werkstatt, des Sachverständigen oder des Mietwagens Vorgaben zu machen. Viele Versicherungen versuchen auf diese Weise, auf Ihre Kosten Geld zu sparen und den Unfallverursacher zu entlasten.